Nutzungsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Ausgabestelle
1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die unentgeltliche Überlassung (Leihe im Sinne der §§ 598 ff. BGB) der über buchung.party-trailer.de angebotenen Kühlanhänger.
2. Verleiher und Eigentümer der Anhänger ist eigenart e.K., Inhaber Rolf Schneider, Bisinger Berg 1, 72415 Grosselfingen, Telefon 07476 944490, E-Mail info@eigenart.de (nachfolgend „eigenart“). Vertragspartner des Nutzers ist ausschließlich eigenart.
3. Die Ausgabestelle (derzeit EDEKA Schmid, Mittelberg 12, 72501 Gammertingen) übergibt den Anhänger im Auftrag von eigenart und nimmt ihn wieder entgegen. Die Ausgabestelle ist nicht berechtigt, im Namen von eigenart Verträge zu schließen oder zu ändern, Zusagen zu machen, Buchungen zu genehmigen oder abzulehnen oder auf Ansprüche zu verzichten. Vertragliche Erklärungen sind ausschließlich gegenüber eigenart abzugeben.
4. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht.
§ 2 Nutzungsberechtigte und Voraussetzungen
1. Der Gemeinschaftskühlanhänger steht vorrangig Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Unternehmen und Einrichtungen aus Gammertingen zur Verfügung.
2. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Das Gespann darf nur von Personen gefahren werden, die eine dafür gültige Fahrerlaubnis besitzen (je nach Zugfahrzeug in der Regel Klasse BE oder B96; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt 2.700 kg).
3. Das Zugfahrzeug muss über eine geeignete Anhängerkupplung, einen passenden elektrischen Anschluss und eine ausreichende zulässige Anhängelast verfügen. Die Prüfung obliegt dem Nutzer.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
1. Die Anzeige freier Termine im Buchungskalender ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf „Verbindlich buchen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Leihvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
2. Buchungen von Nutzern mit Wohnsitz bzw. Sitz außerhalb von Gammertingen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung durch eigenart. eigenart kann solche Buchungen bis zur Abholung absagen, wenn der Anhänger für Nutzer aus Gammertingen benötigt wird oder ein anderer sachlicher Grund vorliegt (z. B. Zweifel an den Nutzungsvoraussetzungen nach § 2). Der Nutzer wird darüber per E-Mail informiert. Ansprüche des Nutzers entstehen durch eine solche Absage nicht.
3. Die Angaben zu Person, Wohnort bzw. Sitz und Nutzertyp müssen zutreffen. Sie werden bei der Abholung überprüft.
4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Buchung oder auf Verfügbarkeit des Anhängers besteht nicht.
§ 4 Unentgeltlichkeit und Kosten
1. Die Überlassung des Anhängers ist kostenlos.
2. Die gewöhnlichen Kosten der Nutzung trägt der Nutzer (§ 601 BGB), insbesondere Kosten für Fahrten, Strom für das Kühlaggregat außerhalb der Ausgabestelle sowie Verbrauchsmaterial.
3. Wird der Anhänger nicht gereinigt zurückgegeben, kann eigenart die angemessenen Kosten der Reinigung verlangen.
§ 5 Änderung und Stornierung
1. Der Nutzer kann seine Buchung bis 48 Stunden vor dem Abholtermin unter „Meine Buchungen“ kostenlos ändern oder stornieren. Später bitte telefonisch unter 07476 944490 absagen.
2. Wird ein gebuchter Anhänger wiederholt nicht abgeholt, ohne dass die Buchung storniert wurde, kann eigenart den Nutzer von weiteren Buchungen ausschließen.
3. eigenart kann eine Buchung absagen, wenn der Anhänger aus Gründen, die eigenart nicht zu vertreten hat (z. B. Unfall, Beschädigung durch Vornutzer, Wartung, höhere Gewalt), nicht zur Verfügung steht. Ansprüche des Nutzers bestehen in diesem Fall nicht.
§ 6 Abholung
1. Der Anhänger wird zur gebuchten Zeit während der Öffnungszeiten bei der Ausgabestelle abgeholt. Mitzubringen sind die Bestätigungs-E-Mail (ausgedruckt oder auf dem Handy) und der Führerschein.
2. Bei der Abholung wird ein Übergabeprotokoll mit Checkliste und Fotos erstellt, das der Nutzer unterschreibt. Erkennbare Mängel sind vor Fahrtantritt anzugeben.
3. Die Ausgabestelle verweigert die Übergabe im Auftrag von eigenart, wenn kein gültiger Führerschein vorgelegt wird, die Angaben des Nutzers nicht zutreffen oder das Zugfahrzeug offensichtlich ungeeignet ist.
§ 7 Pflichten während der Nutzung
- Der Nutzer behandelt den Anhänger sorgfältig und nutzt ihn nur bestimmungsgemäß zum Transport und zur Kühlung von Lebensmitteln, Getränken und ähnlichen Gütern.
- Er beachtet die Vorschriften des Straßenverkehrs, insbesondere die zulässige Gesamtmasse, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne und die ordnungsgemäße Ladungssicherung (Zurrschienen und Ladesicherungsstange).
- Das Kühlaggregat wird nur an eine geeignete 230-V-Steckdose angeschlossen; Kabel sind so zu verlegen, dass niemand gefährdet wird.
- Für die eingelagerten Waren, die Einhaltung der Kühlkette und die Lebensmittelhygiene ist allein der Nutzer verantwortlich.
- Der Anhänger darf nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverliehen werden (§ 603 BGB). Mitglieder des buchenden Vereins, Unternehmens oder Haushalts dürfen ihn im Rahmen der Buchung nutzen; der Nutzer bleibt verantwortlich.
- Die Beförderung von Personen, Tieren und Gefahrgut ist nicht gestattet. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen Zustimmung von eigenart.
- Der Nutzer sichert den Anhänger beim Abstellen angemessen gegen Diebstahl und Beschädigung.
§ 8 Rückgabe
1. Der Anhänger ist pünktlich zur gebuchten Zeit bei der Ausgabestelle zurückzugeben, am letzten Nutzungstag spätestens zur angegebenen Wechselzeit (derzeit 13:00 Uhr), da nachfolgende Nutzer auf die Rückgabe angewiesen sind.
2. Der Anhänger ist innen und außen gereinigt, entleert und mit ausgeschaltetem Kühlaggregat zurückzugeben.
3. Der Anhänger gilt erst als zurückgegeben, wenn die Ausgabestelle die Rücknahme im Übergabeprotokoll bestätigt hat.
4. Ist eine pünktliche Rückgabe nicht möglich, informiert der Nutzer eigenart unverzüglich. Für Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Schäden, Unfall und Diebstahl
1. Schäden, Unfälle, Störungen des Kühlaggregats und der Verlust des Anhängers sind eigenart unverzüglich zu melden (Telefon 07476 944490, E-Mail info@eigenart.de). Bei einem Unfall mit Fremdbeteiligung oder bei Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
2. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung von eigenart veranlasst werden.
§ 10 Haftung des Nutzers
1. Der Nutzer haftet für Beschädigung und Verlust des Anhängers in der Zeit von der Übergabe bis zur bestätigten Rücknahme nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er oder Personen, denen er den Anhänger überlassen hat, dies zu vertreten haben. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat er nicht zu vertreten (§ 602 BGB).
2. Der Nutzer trägt Verwarnungs- und Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten, die durch Verstöße während der Nutzung entstehen, und stellt eigenart insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
3. Für Schäden am Anhänger und für seinen Verlust haftet der Nutzer je Schadensfall höchstens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Nutzer oder der Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, insbesondere bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, bei Überladung oder bei Verstößen gegen § 7.
4. Solange der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, sind Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Gespanns entstehen, über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs mitversichert. Der Nutzer stellt sicher, dass das Zugfahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert ist und Anhänger ziehen darf.
§ 11 Haftung von eigenart
1. eigenart haftet als Verleiher nach § 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Verschweigt eigenart arglistig einen Mangel, haftet eigenart für den daraus entstehenden Schaden (§ 600 BGB).
2. Für die Kühlleistung und für verdorbene oder beschädigte Waren haftet eigenart nur im Rahmen von Absatz 1.
§ 12 Ausschluss und Rückforderung
Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Bedingungen kann eigenart den Anhänger sofort zurückfordern (§ 605 BGB) und den Nutzer von künftigen Buchungen ausschließen.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter https://buchung.party-trailer.de/datenschutz
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von eigenart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
4. eigenart ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.